Schimmel in der Wohnung? Mietminderung!
Wenn du als deutscher Mieter Schimmel in deiner Wohnung entdeckst, solltest du sofort handeln, um deine Gesundheit zu schützen und rechtliche Schritte gegenüber deinem Vermieter einzuleiten. Die rechtlichen Grundlagen hierfür findest du im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den §§ 535 und 536.

Der erste Schritt ist die schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter. Verwende klare und präzise Formulierungen, um die Situation zu beschreiben. Dies kann helfen, eine einvernehmliche Lösung zu finden und dokumentiert gleichzeitig den Beginn des Problems.
Falls der Vermieter nicht reagiert, kannst du eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen. Hierbei ist es wichtig, dass du nachweisen kannst, dass der Schimmel nicht durch dein eigenes Verhalten entstanden ist, sondern auf Baumängel oder fehlerhaftes Wohnverhalten anderer Mieter zurückzuführen ist.
Sollten alle Bemühungen scheitern, ist die Mietminderung eine Option. Dabei ist es essenziell, die Höhe der Minderung angemessen zu berechnen und weiterhin die volle Miete unter Vorbehalt zu zahlen. Rechtsprechungen, wie das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 5. Juni 2019 (Az. VIII ZR 271/18), bestätigen, dass Mieter bei erheblichen Mängeln eine Mietminderung geltend machen können.
Um erfolgreich gegen deinen Vermieter vorzugehen, ist es ratsam, alle Schritte sorgfältig zu dokumentieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen. So schützt du nicht nur deine Gesundheit, sondern auch deine Rechte als Mieter.
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