Drum prüfe, wer sich ewig bindet. Oder es sich anders überlegt. Was passiert mit euren Aktien bei einer Scheidung und was für Optionen gibt es.
Aktien bei Scheidung
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Zugewinngemeinschaft
- Gütertrennung
- Ehevertrag
- FAQ
Einleitung
Die Scheidung einer Ehe ist ein einschneidendes Ereignis, das viele rechtliche und finanzielle Folgen* mit sich bringt. Eine wichtige Frage ist, was mit dem Vermögen der Ehegatten geschieht, insbesondere wenn dieses aus Aktien oder anderen Wertpapieren besteht. Die Antwort hängt davon ab, welcher Güterstand zwischen den Ehegatten gilt und ob sie einen Ehevertrag* geschlossen haben. In diesem Artikel werden die wichtigsten Aspekte erläutert.

Zugewinngemeinschaft
Wenn die Ehegatten keinen Ehevertrag* geschlossen haben, leben sie automatisch in einer Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass jeder Ehegatte sein eigenes Vermögen behält, das er vor oder während der Ehe erworben hat. Allerdings wird bei der Scheidung* der Zugewinn ausgeglichen, also der Wertzuwachs, den jeder Ehegatte während der Ehe erzielt hat.
Bei Aktien und anderen Wertpapieren fließen lediglich die Wertzuwächse in den Zugewinn mit ein. Die eigentlichen Aktien werden nicht aufgeteilt und bleiben im Besitz des jeweiligen Ehegatten1. Um den Zugewinn zu berechnen, muss das Anfangsvermögen (zum Zeitpunkt der Eheschließung) und das Endvermögen (zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags) jedes Ehegatten ermittelt werden. Die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen wird geteilt. Der Ehegatte, der einen höheren Zugewinn erzielt hat, muss dem anderen Ehegatten die Hälfte der Differenz als Zugewinnausgleich zahlen.
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Beispiel: A und B heiraten im Jahr 2020. A besitzt zu diesem Zeitpunkt Aktien im Wert von 100.000 Euro, B besitzt keine Aktien. Im Jahr 2024 lässt sich B von A scheiden. Zu diesem Zeitpunkt sind die Aktien von A 150.000 Euro wert. B hat während der Ehe 50.000 Euro gespart. Das Anfangsvermögen von A beträgt 100.000 Euro, das von B 0 Euro. Das Endvermögen von A beträgt 150.000 Euro, das von B 50.000 Euro. Der Zugewinn von A beträgt 50.000 Euro (150.000 – 100.000), der von B 50.000 Euro (50.000 – 0). Da beide Ehegatten den gleichen Zugewinn erzielt haben, findet kein Zugewinnausgleich statt. A behält seine Aktien im Wert von 150.000 Euro, B behält seine Ersparnisse von 50.000 Euro.
Vorsicht ist bei starken Kursverlusten während des Scheidungsverfahrens* geboten. Wenn die Aktien nach der Zustellung des Scheidungsantrags stark an Wert verlieren, muss der Ehegatte, der die Aktien besitzt, trotzdem den Zugewinnausgleich auf Basis des höheren Wertes zahlen. Umgekehrt kann der Ehegatte, der die Aktien nicht besitzt, von einem Kursanstieg nach der Zustellung des Scheidungsantrags nicht profitieren. Um solche Risiken zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, die Aktien vor der Scheidung zu verkaufen oder einen Ehevertrag zu schließen2.
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Gütertrennung
Wenn die Ehegatten einen Ehevertrag* geschlossen haben, können sie einen anderen Güterstand als die Zugewinngemeinschaft vereinbaren. Eine Möglichkeit ist die Gütertrennung. Das bedeutet, dass jeder Ehegatte sein eigenes Vermögen behält, ohne dass es bei der Scheidung* zu einem Zugewinnausgleich kommt. Die Ehegatten sind also völlig unabhängig voneinander in finanzieller Hinsicht.
Bei Aktien* und anderen Wertpapieren hat die Gütertrennung den Vorteil, dass die Ehegatten die volle Verfügungsgewalt über ihr Vermögen haben. Sie müssen keine Rücksicht auf den anderen Ehegatten nehmen, wenn sie ihre Aktien kaufen oder verkaufen wollen. Außerdem entfällt das Risiko, dass sie bei der Scheidung einen Zugewinnausgleich zahlen müssen, wenn ihre Aktien an Wert gewonnen haben. Umgekehrt haben sie aber auch keinen Anspruch auf einen Zugewinnausgleich, wenn ihre Aktien an Wert verloren haben.
Beispiel: A und B heiraten im Jahr 2020. Sie schließen einen Ehevertrag, in dem sie die Gütertrennung vereinbaren. A besitzt zu diesem Zeitpunkt Aktien im Wert von 100.000 Euro, B besitzt keine Aktien. Im Jahr 2024 lässt sich B von A scheiden. Zu diesem Zeitpunkt sind die Aktien von A 150.000 Euro wert. B hat während der Ehe 50.000 Euro gespart. Da die Ehegatten in Gütertrennung leben, findet kein Zugewinnausgleich statt. A behält seine Aktien im Wert von 150.000 Euro, B behält seine Ersparnisse von 50.000 Euro.
Die Gütertrennung hat aber auch Nachteile. Zum einen kann sie dazu führen, dass ein Ehegatte bei der Scheidung deutlich schlechter gestellt ist als der andere, wenn er während der Ehe kein oder nur wenig Vermögen aufgebaut hat. Zum anderen kann sie die Solidarität zwischen den Ehegatten untergraben, wenn sie sich nicht mehr als eine wirtschaftliche Einheit verstehen. Daher sollte die Gütertrennung nur gewählt werden, wenn die Ehegatten sich ihrer Konsequenzen bewusst sind und diese akzeptieren.

Ehevertrag
Ein Ehevertrag ist eine Vereinbarung zwischen den Ehegatten, in der sie die rechtlichen und finanziellen Folgen ihrer Ehe* regeln können. Ein Ehevertrag kann vor oder während der Ehe geschlossen werden. Er muss notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein. Ein Ehevertrag bietet den Ehegatten die Möglichkeit, ihren Güterstand individuell zu gestalten. Sie können zum Beispiel die Zugewinngemeinschaft modifizieren, indem sie bestimmte Vermögenswerte aus dem Zugewinn ausschließen oder die Höhe des Zugewinnausgleichs begrenzen. Sie können auch die Gütertrennung oder eine andere Form der Gütergemeinschaft wählen.
Bei Aktien und anderen Wertpapieren kann ein Ehevertrag sinnvoll* sein, um die Risiken und Chancen des Kapitalmarkts gerecht zu verteilen. Die Ehegatten können zum Beispiel vereinbaren, dass die Aktien, die sie vor der Ehe besessen haben, nicht in den Zugewinn einfließen, sondern nur die Aktien*, die sie während der Ehe erworben haben. Sie können auch vereinbaren, dass die Aktien, die sie während der Ehe gemeinsam gekauft haben, gemeinsames Eigentum sind und bei der Scheidung geteilt werden. Sie können auch einen Stichtag für die Bewertung der Aktien festlegen, der von dem gesetzlichen Stichtag abweicht.
Beispiel: A und B heiraten im Jahr 2020. Sie schließen einen Ehevertrag, in dem sie die Zugewinngemeinschaft mit folgenden Modifikationen vereinbaren: Die Aktien, die sie vor der Ehe besessen haben, bleiben ihr Alleineigentum und fließen nicht in den Zugewinn ein. Die Aktien, die sie während der Ehe gemeinsam gekauft haben, sind ihr gemeinsames Eigentum und werden bei der Scheidung hälftig geteilt. Der Stichtag für die Bewertung der Aktien ist der Tag, an dem die Ehegatten getrennt leben. A besitzt zu Beginn der Ehe Aktien im Wert von 100.000 Euro, B besitzt keine Aktien. Während der Ehe kaufen sie gemeinsam Aktien im Wert von 50.000 Euro. Im Jahr 2024 trennen sich A und B.
Zu diesem Zeitpunkt sind die Aktien von A 150.000 Euro wert, die von B 0 Euro. Da die Ehegatten in ihrem Ehevertrag einen modifizierten Zugewinnausgleich vereinbart haben, müssen sie folgende Schritte durchführen:
- A muss seine Aktien, die er vor der Ehe besessen hat, nicht in den Zugewinn einbringen. Er behält also seine Aktien im Wert von 100.000 Euro.
- B hat keinen Anspruch auf einen Zugewinnausgleich, da er kein Anfangsvermögen hatte und auch kein Endvermögen aufgebaut hat.
- Die Aktien, die die Ehegatten während der Ehe gemeinsam gekauft haben, sind ihr gemeinsames Eigentum und werden bei der Scheidung hälftig geteilt. Sie müssen also ihre Aktien im Wert von 50.000 Euro verkaufen oder sich anders einigen, wie sie diese aufteilen.
- Der Wert der Aktien wird zum Zeitpunkt der Trennung der Ehegatten ermittelt. Wenn die Aktien nach der Trennung an Wert gewinnen oder verlieren, hat das keinen Einfluss auf den Zugewinnausgleich.
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FAQ
- Was passiert mit Aktien bei einer Scheidung?
- Das hängt vom Güterstand der Ehegatten ab. Wenn sie in Zugewinngemeinschaft leben, müssen sie den Wertzuwachs ihrer Aktien bei der Scheidung ausgleichen. Wenn sie in Gütertrennung leben, behalten sie ihre Aktien* ohne Ausgleich. Wenn sie einen Ehevertrag geschlossen haben, können sie ihren Güterstand individuell gestalten.
- Wie wird der Wert der Aktien bei einer Scheidung ermittelt?
- Der Wert der Aktien wird zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags ermittelt, es sei denn, die Ehegatten haben einen anderen Stichtag in ihrem Ehevertrag vereinbart. Der Wert der Aktien richtet sich nach dem Börsenkurs oder dem Verkehrswert, wenn kein Börsenkurs vorhanden ist.
- Müssen die Aktien bei einer Scheidung verkauft werden?
- Das kommt darauf an, ob die Aktien dem Alleineigentum oder dem gemeinsamen Eigentum der Ehegatten unterliegen. Wenn die Aktien dem Alleineigentum eines Ehegatten unterliegen, muss er sie nicht verkaufen, sondern nur den Zugewinnausgleich zahlen, wenn er einen höheren Wertzuwachs erzielt hat. Wenn die Aktien dem gemeinsamen Eigentum der Ehegatten unterliegen, müssen sie sie entweder verkaufen oder sich anders einigen, wie sie sie aufteilen.

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